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   OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 8/09   

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https://dejure.org/2010,17663
OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 8/09 (https://dejure.org/2010,17663)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.01.2010 - 3 B 8/09 (https://dejure.org/2010,17663)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. Januar 2010 - 3 B 8/09 (https://dejure.org/2010,17663)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 123 Abs. 1; AufenthG § 11 Abs. 1 S. 1
    Vorläufiger Rechtsschutz zur Folgenbeseitigung bei bereits vollzogener Abschiebung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Geltendmachung einer Folgebeseitigung wegen einer bereits vor Erlass einer erstinstanzlichen Entscheidung vollzogenen Abschiebung

  • Wolters Kluwer
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 11 Abs. 1 S. 1, GG Art. 20 Abs. 3, AufenthG § 23 Abs. 1, AufenthG § 104a
    Folgenbeseitigungsanspruch, vorläufiger Rechtsschutz, Abschiebung, Rückkehr, Sperrwirkung, Vorwegnahme der Hauptsache, Bleiberecht, Altfallregelung, Hinauszögern oder Behindern behördlicher Maßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Saarland, 24.01.2003 - 9 W 50/02

    D (A), Türken, Syrer, Abschiebung, Vollzug, Rechtswidrigkeit der Abschiebung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 8/09
    Denn auch in derartigen Fällen kommt Folgenbeseitigung in Form der Ermöglichung der Wiedereinreise durch Zustimmung und darin zugleich liegendem Verzicht auf die Einhaltung der Sperrwirkung Abschiebung in Betracht (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 24.1.2003 - 9 W 50/02 - zitiert nach JURIS).

    Das setzt neben der Glaubhaftmachung der besonderen Eilbedürftigkeit, des sog. Anordnungsgrundes, zudem eine weit überwiegende Wahrscheinlichkeit des Erfolgs in der Hauptsache voraus (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 24.1.2003, a. a. O.; VGH BW, Beschl. v. 11.3.2008, VBlBW 2009, 149).

  • VG Dresden, 19.12.2008 - 3 L 1895/08

    D (A), Abschiebung, Folgenbeseitigungsanspruch, vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 8/09
    Az.: 3 B 8/09 3 L 1895/08.

    Die Beschwerden der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 19. Dezember 2008 - 3 L 1895/08 - werden zurückgewiesen.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 13 S 418/08

    Ermöglichung der Wiedereinreise als Folgenbeseitigung nach rechtswidriger

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 8/09
    Das setzt neben der Glaubhaftmachung der besonderen Eilbedürftigkeit, des sog. Anordnungsgrundes, zudem eine weit überwiegende Wahrscheinlichkeit des Erfolgs in der Hauptsache voraus (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 24.1.2003, a. a. O.; VGH BW, Beschl. v. 11.3.2008, VBlBW 2009, 149).
  • OVG Sachsen, 02.10.2009 - 3 B 345/08

    Vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; Abschiebung; Folgenbeseitigung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 8/09
    Soweit der Senat mit Beschluss vom 2.10.2009 (3 B 345/08) eine die Folgenbeseitigung ausschließende Sperrwirkung der Abschiebung jedenfalls dann angenommen hat, wenn die die Ausreisepflicht begründende Verfügung unanfechtbar geworden und damit für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 (bzw. Abs. 7) VwGO kein Raum ist, gilt dies dann nicht, wenn - wie vorliegend - die Rückgängigmachung einer Abschiebung nach § 123 VwGO mit der Begründung begehrt wird, dass diese wegen der Missachtung von Duldungsansprüchen rechtswidrig gewesen sei und der Antragsteller durch die Vollzugsfolgen noch andauernd in einem Bleiberecht verletzt würde.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2022 - 12 S 2546/22

    Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

    Ob eine entsprechende Verpflichtung des Antragsgegners nach § 123 VwGO, eine Abschiebung rückgängig zu machen, d.h. die Wiedereinreise zu ermöglichen, eine Vorwegnahme der Hauptsache darstellt (so etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.03.2008 - 13 S 418/08 -, juris Rn. 7; OVG Bremen, Beschluss vom 19.05.2017 - 1 B 47/17 -, juris Rn. 20; OVG Sachsen, Beschluss vom 08.01.2009 - 3 B 8/09 -, juris Rn. 3), oder ob dies zu verneinen ist, weil lediglich vorübergehend der status quo wiederhergestellt wird, der im Fall des unanfechtbaren (negativen) Abschlusses des Hauptsacheverfahrens wieder rückabgewickelt und der geregelte Zustand durch eine Wiederausreise für die Zukunft rückgängig gemacht werden kann (so Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 58 Rn. 192 ; Funke-Kaiser in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 8. Aufl. 2021, § 123 Rn. 59 f.; Dörig/Hoppe in: Dörig, Handbuch Migrations- und Integrationsrecht, 2. Aufl. 2020, § 8 Rn. 97), bedarf keiner Entscheidung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2014 - 18 B 104/14

    Abschiebung; Folgenbeseitigungsanspruch; Rückgängigmachung; Rückgängigmachung

    vgl. Sächs. OVG, Beschlüsse vom 14. Dezember 2011 - 3 B 244/11 -, juris Rn. 5, und vom 8. Januar 2009 - 3 B 8/09 -, juris, Rn. 3; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11. März 2008 - 13 S 418/08 -, juris Rn. 7; OVG Saarl., Beschluss vom 24. Januar 2003 - 9 W 50/02 -, juris, Rn. 26.
  • OVG Niedersachsen, 12.05.2010 - 8 ME 109/10

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 5 S. 2 Alt. 1

    Eine derartige Ausnahme kann geboten sein, wenn der Rechtsschutzsuchende eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rechtzeitig erwirken kann oder für ihn ohne eine den geltend gemachten Anspruch vorab befriedigende Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage sein würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.6.1984 - 1 ER 310.84 -, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 57; Sächsisches OVG, Beschl. v. 8.1.2009 - 3 B 8/09 -, juris Rn. 3; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23.7.2007 - 2 M 172/07 -, juris Rn. 3; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 25.11.2003 - 3 Bs 217/03 -, juris Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 8 ME 76/10

    Schwerer und unzumutbarer Nachteil bei dem durch eine nur rückwirkende Erteilung

    Eine derartige Ausnahme kann geboten sein, wenn der Rechtsschutzsuchende eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rechtzeitig erwirken kann oder für ihn ohne eine den geltend gemachten Anspruch vorab befriedigende Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage sein würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.6.1984 - 1 ER 310.84 -, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 57; Sächsisches OVG, Beschl. v. 8.1.2009 - 3 B 8/09 -, juris Rn. 3; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23.7.2007 - 2 M 172/07 -, juris Rn. 3; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 25.11.2003 - 3 Bs 217/03 -, juris Rn. 19).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2010 - 3 S 26.10

    Herbeiführung der Eilbedürftigkeit durch eigenes vorwerfbares Verhalten

    Dies gilt auch dann, wenn ein Ausländer die Rückgängigmachung einer - vermeintlich - rechtswidrigen Abschiebung im Wege einstweiliger Anordnung erstrebt (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 24. Januar 2003 - 9 W 50/02 -, juris, Rz. 26; VGH Mannheim, Beschluss vom 11. März 2008 - 13 S 418/08, VBlBW 2009, 149; OVG Bautzen, Beschluss vom 8. Januar 2009 - 3 B 8/09 -, juris, Rz. 3).
  • OVG Sachsen, 17.06.2010 - 3 D 22/09

    Aufenthaltserlaubnis, Altfallregelung, Vorläufiger Rechtsschutz, Vorwegnahme der

    Sie kann geboten sein, wenn der Rechtsschutzsuchende eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rechtzeitig erwirken kann oder für ihn ohne eine den geltend gemachten Anspruch vorab befriedigende Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage sein würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.6.1984, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 57; SächsOVG, Beschl. v. 8.1.2009, - 3 B 8/09 - Rn. 3; OVG LSA, Beschl. v. 23.7.2007, - 2 M 172/07 - Rn. 3; OVG Hamburg, Beschl. v. 25.11.2003, - 3 BS 217/03 - Rn. 19; NdsOVG, Beschl. 27.4.2010, - 8 ME 76/10 - Rn. 2; jeweils zitiert nach juris).
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